§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1 Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur rechtswirksam, wenn sie beim Vermieter schriftlich eingereicht wurden und dieser sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Gegenstand der Vermietung

2.1 Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Artikel.

2.2 Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.

2.3 Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.

§ 3 Mietzeit/Haftung des Mieters

3.1 Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung/Messe zur Verfügung gestellt.

3.2 Die Dauer der Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter. Die Mietzeit endet am Tag der Abholung bzw. nach Übergabe der Mietgegenstände, sollte einer der Termine zeitlich nicht übereinstimmen (Übergabe und Ende der Veranstaltung).

3.3 Der Mieter ist verpflichtet das Mietgut zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt zum Zeitpunkt der Übergabe und endet mit deren Rückgabe. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass im Zeitpunkt der Anlieferung eine Übergabe an einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter erfolgen kann. Ist zum Zeitpunkt der Übergabe kein bevollmächtigter Mieter oder Vertreter anwesend, ist der Vermieter berechtigt das Mietgut am vereinbarten Übergabeort zu hinterlassen. Mängel der Lieferung sind sodann, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls sind Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der Lieferung ausgeschlossen.

3.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Ware bis längstens 48 Stunden nach Veranstaltungsende gegen Verlust und Diebstahl zu sichern.

§ 4 Mietpreis/Dienstleistungen

4.1 Der vereinbarte Mietpreis ist rein Netto, zuzüglich der zur Zeit des Auftrags geltenden Mwst. Der Mietpreis enthält nicht die Lieferung zum Veranstaltungsort sowie die Abholung vom Veranstaltungsort, sondern versteht sich frei Lager Attemeier Mietservice e.K..

4.2 Transportkosten werden, wenn nichts anderes vereinbart pro Artikel und Auftrag mit 3% anteilig auf den Waren Nettowert (ausschließlich Dienstleistungen) weiterberechnet. Ausnahmen bilden Aufträge bei denen gesonderte Vereinbarungen mit dem Mieter getroffen werden.

4.3 Serviceleistungen, (bei der Veranstaltung vor Ort) werden pro Artikel und Auftrag 2% anteilig auf den Waren Nettowert (ausschließlich Dienstleistungen) weiterberechnet. Ausnahmen bilden Aufträge bei denen gesonderte Vereinbarungen mit dem Mieter getroffen werden.

4.4 Dienstleistungen, die vom Mieter oder Dritten in Anspruch genommen werden und diese ausschließlich an einem Sonn- oder Feiertag erbracht werden können, werden mit den handelsüblichen Zuschlägen berechnet. 

§ 5 Transport / Anlieferung / Abholung / Montage / Reinigung

5.1 Der Vermieter sichert eine Anlieferung vor Veranstaltungsbeginn/Messebeginn zu. Sollten sich auf Grund höherer Gewalt Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen und sich dadurch vereinbarte Fristen und Termine nicht realisieren lassen, so hat dies der Vermieter nicht zu verantworten. Bei kostenfreien Lieferungen werden verschiedene Terminwünsche der Mieter zusammengefasst. Fixtermine bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Lieferungen, die außerhalb dieser Vereinbarungen liegen sind kostenpflichtig.

5.2 Bei Anlieferung bestätigt der Mieter den Erhalt der Ware auf einem Lieferschein. Der Mieter hat die Ware unverzüglich auf Mängel zu kontrollieren. Reklamationen der Ware sind innerhalb von 24 Stunden an den Vermieter zu melden, spätere Reklamationen sind nichtig.

5.3 Sollte ein Liefertermin vom Mieter auf der Veranstaltung/Messe kurzfristig z.B. am selben Tag geändert werden, so trägt der Mieter die Kosten für eine Zweit- oder Drittanlieferung.

5.4 Das Mietgut wird bis zur ebenerdigen Standgrenze angeliefert. Doppelstockstände werden ohne kundenseitige Hilfsmittel nur bis zur ebenerdigen Standgrenze angeliefert.

5.5 Das Mietgut ist bei Veranstaltungsende/Messeende dem Vermieter zur ebenerdigen Abholung bereitzustellen. Ist eine Abholung (Abbau) nicht möglich, so muss der Mieter die Ware unverzüglich und kostenfrei an den Vermieter zurücksenden. Sollte es hierdurch zu Mietausfällen kommen werden die Kosten dem Mieter voll in Rechnung gestellt.

5.6 Werden bei der Montage von Anlagen oder Anlageteilen Verzögerungen oder Zweitanreisen notwendig welche durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder Vertragspartner verursacht wurden, so sind die Kosten hierfür vom Mieter zu tragen.

5.7 Die Einweisung von Geräten und Anlagen findet, sofern wir einen Service vor Ort anbieten, in der Regel einen Tag vor Veranstaltungsbeginn durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder Vertragspartner statt. Sollten hierbei Verzögerungen oder Zweitanreisen notwendig werden welche durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder Vertragspartner verursacht wurden, so sind die Kosten hierfür vom Mieter zu tragen.

5.8 Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass das Mietgut sorgfältig behandelt wird und in einem nicht stark verschmutzen Zustand zurückgegeben wird. Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten.

§ 6 Reklamationen und Defekte

6.1 Normale Gebrauchsspuren, die durch den Einsatz als Mietgerät entstehen, werden als Reklamationen nicht anerkannt. Sollte ein Mietgerät dennoch ausgetauscht werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, gleichwertige oder bessere Ersatzgeräte zu liefern.
Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
Kleinere dem Mieter zumutbare Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel.

6.2 Ein Service wird nur nach vorheriger schriftlicher Absprache bzw. auf Messen angeboten, auf denen wir vertreten sind.

6.3 Wird bei der Reparatur festgestellt, dass der Defekt durch das Verschulden des Mieters oder dessen Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder Vertragspartner entstanden ist, so trägt der Mieter die Kosten der Reparatur oder des Austauschs.

6.4 Die in Katalogen oder auf Webseiten dargestellten Geräte können in Form, Farbe und Maßen von den gelieferten Geräten abweichen. Solange keine Funktionsbeeinträchtigung für den Mieter zu erkennen ist, wird eine Reklamation nicht anerkannt.

§ 7 Diebstahl oder Fehlmengen

7.1 Muss ein Gerät durch Verschulden des Mieters neu beschafft werden, so wird es mit seinem aktuellen Neupreis zuzüglich seiner Beschaffungskosten berechnet.

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1 Alle in den Preislisten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamt-Rechnungs-Nettobetrag zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. wird nach Anlieferung zur Fakturierung freigegeben.

8.2 Sollten keine anderen schriftlichen Absprachen vorhanden sein, so ist der Gesamtbetrag innerhalb 10 Tagen ohne Skonto fällig.

8.3 Eine Aufrechnung mit der Mietpreisforderung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderung möglich.

8.4 Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 14 Tage vor dem vom Vermieter bestätigten Liefertermin möglich. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, dass nicht abgenommen wird, muss dem Mieter voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung möglich, so trägt der Mieter die entstandenen Kosten für die Anlieferung und die Abholung sowie den möglichen Mietausfall.

8.5 Außerordentliche Stornierungsbedingungen (pandemiebedingt)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ungeachtet der aktuellen Lage (Absagen sowie Verschiebungen von Messe- und Veranstaltungsterminen) die volle Dienstleistung in Rechnung gestellt wird.

8.6 Der Vermieter behält sich vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern.

§ 9 Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung

9.1 Der Vermieter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch die unsachgemäße Benutzung oder Bedienung der Mietsache entstehen.

§10 Bundesdatenschutzgesetz, Fernabsatzgesetz

10.1 Die personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner werden gemäß § 28 und § 29 BDSG gespeichert und verarbeitet.

§ 11 Gerichtsstand

11.1 Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich seiner Beendigung ist Stuttgart.

§ 12 Unwirksame Klauseln

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder nichtig werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

Horn Verleihservice Gastronomie-Großhandel
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70771 Leinfelden-Echterdingen

Tel.: 0711 / 779696-0

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Inh.: Dipl. Kfm. Jochen Prochiner

UST-IDNr.: DE177740859

Stand: Dezember 2021